Gravel for Barbecue Teilnahmebedingungen

Veranstaltungstag 18.07.2026

➢ Informationen sind der Website https://rsc-werne.de/gravel-for-barbecue-das-gravel-event-in-werne/ oder dem Breitensportkalender unter https://breitensport.rad-net.de/breitensportkalender/termine/2026/gravel-for-barbecue;9976756.html zu entnehmen

Start / Ziel

➢ Gymnasium St. Christophorus; Kardinal-von-Galen-Straße 1, 59368 Werne

Veranstaltungsart

➢ Eine Radtouristische Veranstaltung ohne Zeitnahme.

Strecken

➢ Die angebotenen Strecken mit allen Daten können auf https://rsc-werne.de/ spätestens 3 Tage vor Startschuss eingesehen werden.

➢ Es stehen 4 Optionen zur Auswahl:

➢ Ca. 110 km Gravelroute lang (ohne Guide)

➢ Ca. 110 km Gravelroute lang (von erfahrenen Guides geführt)

➢ Ca.  79 km Gravelroute kurz (ohne Guide)

➢ Ca.  79 km Gravelroute kurz (von erfahrenen Guides geführt)

Start- / Zielzeit

➢ Langstrecke:                           11:00 Uhr bis max. 11:30 Uhr             

➢ Langstrecke geführt:           11:15 Uhr                                                  

➢ Kurzstrecke:                           12:00 Uhr bis max. 12:30 Uhr             

➢ Kurztrecke geführt:             12:15 Uhr                                                  

 ➢ Zielzeit max.:                        18:00 Uhr

Anmeldung

➢ Die Anmeldung für die Veranstaltung erfolgt nur online und ist nur bis zum Erreichen des Teilnehmerlimits von insgesamt 100 Startplätzen möglich. Der Zeitpunkt der Öffnung des Anmeldeportals wird rechtzeitig auf unserer Homepage bekannt gegeben. Es gibt keinen Anspruch auf einen Startplatz.

➢ Die Online-Anmeldung ist nur in Verbindung mit dem Zahlungseingang des Startgeldes gültig.

➢ Der Teilnehmer ist nur zur Inanspruchnahme der Leistungen auf der bei Anmeldung gewählten Strecke und innerhalb der angegebenen Uhrzeiten berechtigt. Änderungswünsche kann der Teilnehmer am Veranstaltungstag direkt vor bei der Anmeldung äußern.

Gebühren

➢ Das Startgeld berechtigt während der Teilnahme an der Veranstaltung und innerhalb der angegebenen Uhrzeiten zur Inanspruchnahme der Strecke und der Verpflegung an den Kontrollpunkten.

➢ Die Vorverkaufsgebühr wird im Falle der Absage der Veranstaltung nicht erstattet.

➢ Bei der Online-Anmeldung ist die Bezahlung per Lastschrift (nur mit deutscher Bankverbindung) oder per PayPal möglich. Sollte eine Online-Bezahlung nicht möglich sein, dann schicken Sie uns bitte eine E-Mail an rtf@rsc-werne.de . Sie erhalten dann unsere Bankverbindung zur Überweisung des Startgeldes.

Teilnahme

➢ Für die 110 km Strecke ist jeder Radsportler ab dem Alter von 18 Jahren startberechtigt, ab 16 Jahre in Begleitung eines Erwachsenen und mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten.

➢ Für die 79 km Strecke gibt es keine Altersbegrenzung, Minderjährige ausschließlich in Begleitung eines Erwachsenen und mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten.

Zeitlimit

➢ Der Kontrollschluss für das Event ist am Veranstaltungstag um 18.00 Uhr.

➢ Die Öffnungszeiten der Kontrollpunkte und die Streckenteilungen sind zeitlich begrenzt und orientieren sich am Kontrollschluss.

➢ Der Teilnehmer ist verpflichtet die ausgewiesene Strecke zu befahren. Teilnehmer, die von der ausgewiesenen Strecke abweichen, nehmen nicht mehr an der Veranstaltung teil und haben keine Ansprüche.

Betreuung während der Veranstaltung

➢ Die Lage der Verpflegungsstellen bzw. Kontrollpunkte entnehmen Sie bitte der vor Ort ausgehängten Übersichtskarte.

➢ Für die Veranstaltung wird eine Warmverpflegung in Form eines BBQ am Startzielbereich in Werne angeboten, welche ebenfalls im Startgeld inkludiert ist. Hier sollte die Zielzeit von den Teilnehmern berücksichtigt werden. Die Kontrollpunkte werden zu den angegebenen Uhrzeiten geschlossen, welche sich am Kontrollschluss orientieren. Außerhalb der im Veranstaltungszeitplan angegeben Öffnungszeiten der jeweiligen Kontrollstellen besteht kein Anspruch auf Verpflegung.

Teilnehmerpflichten

➢ Es gelten die Regeln der StVO und die StVZO während der gesamten Veranstaltung und sind auf folgenden Seiten einzusehen:

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/

➢ Es gelten die Regeln der Generalausschreibung des BDR

https://www.rad-net.de/generalausschreibungen_5.htm

➢ Die Ordnungsbehörden kontrollieren auf der Strecke und können bei Verstößen von ihrem Recht Gebrauch machen, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

➢ Den Anweisungen von Ordnungsbehörden und Helfern ist Folge zu leisten.

➢ Das Tragen eines zugelassenen Fahrradhelmes ist Pflicht.

➢ Jeder Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Sportgerät und seine Ausrüstung geeignet und in einem technisch einwandfreien Zustand sind, um an der Veranstaltung teilzunehmen. Für die Veranstaltung ist zur Behebung von Pannen Flickzeug und entsprechendes Werkzeug mitzuführen.

➢ Falls es die behördlichen Auflagen erfordern, ist der Teilnehmer verpflichtet, sämtliche Nachweise (insbesondere Impfnachweise und Coronatests) vorzuzeigen, die zur Teilnahme an der Veranstaltung nach der am Veranstaltungstag gültigen Rechtslage erforderlich sind.

➢ Falls es die behördlichen Auflagen erfordern, ist der Teilnehmer verpflichtet, am Veranstaltungstag vor dem Start eine schriftliche Selbstauskunft zu seinem Gesundheitszustand hinsichtlich einer möglichen SARS-CoV-2 Infektion abzugeben.

➢ In diesem Fall erfolgt keine Erstattung des Startgeldes und der Vorverkaufsgebühr.

➢ Bei Verstößen gegen die genannten Pflichten behalten wir uns einen Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung für die folgenden Jahre vor.

Haftungsausschluss

➢ Jeder Teilnehmer fährt auf eigene Rechnung, Gefahr und Risiko. Eine Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen.

➢ Jeder Teilnehmer sollte haftpflicht- und unfallversichert sein.

➢ Die Haftung des Veranstalters für eine mögliche Ansteckung mit respiratorischen Erkrankungen während der Teilnahme an der Veranstaltung ist ausgeschlossen.

Gesundheitliche Voraussetzungen

➢ Jeder Teilnehmer ist sich der hohen körperlichen Belastung bewusst und bestätigt mit der Anmeldung, die gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzungen zu erfüllen, um an der Veranstaltung teilzunehmen. Der Veranstalter empfiehlt ausdrücklich, vor der Teilnahme an der Veranstaltung eine sportmedizinische Untersuchung durchführen zu lassen.

Datenverarbeitung / Datenschutz

➢ Mit Anmeldung und Zahlung des Startgeldes erklärt der Teilnehmer, die auf https://rsc-werne.de/gravel-for-barbecue-teilnahmebdingungen/  veröffentlichte Teilnahmebedingung aufmerksam gelesen zu haben und diese in allen Punkten vollumfänglich zu akzeptieren.

➢ In Bezug auf Art. 13 der EU-Verordnung 2016/679 erklärt der Teilnehmer, die auf der Seite https://rsc-werne.de/datenschutzerklaerung/ veröffentlichte Datenschutzerklärung gelesen zu haben und darüber informiert worden zu sein, dass seine Zustimmung zur Datenverarbeitung für die unten genannten Zwecke verpflichtend ist. Dazu muss er das entsprechende Kästchen im Anmeldeformular, betreffend der Teilnahmebedingungen, ankreuzen. Wird keine Einwilligung zu den Teilnahmebedingungen und der Datenverarbeitung für die unten genannten Zwecke erteilt, kann die Anmeldung zur Veranstaltung nicht angenommen werden. Alle Daten sind vollständig und leserlich anzugeben.

➢ Der Teilnehmer stimmt zu, dass:

➢ die personenbezogenen Adressdaten für Platzierungen, Erstellung von Start- und Ergebnislisten veröffentlicht und für weitere Zwecke verwendet werden können.

➢ Fotos, Video- und TV-Aufnahmen erstellt und diese uneingeschränkt und zeitlich nicht limitiert ohne Vergütungsanspruch verwendet werden können.

➢ Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine E-Mail-Adresse für den Newsletter, den Informationsverteiler und die E-Mail-Verteilerliste verwendet wird, was schriftlich widerrufen werden kann.

Entsorgung

➢ Das Wegwerfen von Abfällen und Verpackungen entlang der Strecke ist verboten. Alle Teilnehmer werden aufgefordert, die Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter an den Kontrollpunkten zu entsorgen

Gender-Hinweis:

Zur besseren Lesbarkeit wurde das generische Maskulinum verwendet. Die verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter!